Retouren-Service - wir helfen Ihnen

  • Originalverpackte Lagerartikel können innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden.
  • Melden Sie Ihre Rücksendung bitte an: 
    Freecall 0800 0850-113 oder Freefax 0800 0850-114 
  • Verwenden Sie den Retouren-Beleg, den Sie mit Ihrem Lieferschein erhalten haben.
  • Packen Sie die original verpackte Ware in einen beliebigen Versandkarton. Die Originalverpackungen dürfen weder beklebt noch beschriftet werden.
  • Geben Sie Rücksendungen bitte nicht zur Post. In der Regel übernimmt unser Fahrdienst oder ein beauftragter Spediteur den Transport.

Nicht zufrieden, falsche oder fehlerhafte Ware?
Das kommt leider vor. Sollten Sie einen oder mehrere Artikel zurücksenden wollen, melden Sie Ihre Retoure bitte vorab an! Wir holen die Ware kostenfrei bei Ihnen ab. 

Freecall 0800 0850-113
Freefax 0800 0850-114

Retouren/Transport gefährlicher Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG):

Sie wollen einen bei uns bestellten Artikel, der eine gefährliche Substanz enthält, zurücksenden? Dann gelten besondere Vorschriften. Das heißt vor allem: Absender gefährlicher Güter sind dafür verantwortlich, den Beförderer auf Art und Menge dieser Stoffe aufmerksam zu machen. Ohne diese Informationen darf unser Fahrer die Ware nicht transportieren. Dazu beachten Sie bitte diese Hinweise:

  • Woran erkenne ich gefährliche Güter?
    Gefährliche Güter im Sinne des Gesetzes sind meist mit einem UN-Etikett gekennzeichnet. Außerdem finden Sie entsprechende Hinweise unter der Artikelbezeichnung auf dem Lieferschein.
     
  • Wann informiere ich über gefährliche Güter?
    Vor jeder Retoure/Abholung solcher Stoffe durch unseren Fahrdienst oder ein beauftragtes Unternehmen. Freecall 0800 0850-113 oder Freefax 0800 0850-114
     
  • Was passiert, wenn ich die Abholung gefährlicher Güter nicht angemeldet habe?
    In diesem Fall darf der Fahrer die gefährlichen Güter nicht mitnehmen. Auch wenn man es beklagen mag: Vom Gesetz her müssen dem Beförderer Informationen zu Art und Menge dieser Stoffe vorliegen – andernfalls muss die Retoure stehen bleiben. Der beauftragte Fahrer wird aber gern am nächsten Tag die Rückholung mit einem Abholschein vornehmen.
     
  • Wo finde ich Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen etc.?
    Im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gefahrgutg/gesamt.pdf und zu Pflichten des Gefahrgut-Absenders (§18 GGVSEB): http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/__18.htm

Weitere Hinweise:

  • Transportschäden müssen aus Versicherungsgründen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden
  • Fertignährböden, Kühlware, Sonderbestellungen und im Onlineshop entsprechend gekennzeichnete Artikel sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen!